Feuerlöscherprüfung

Nächster Termin zur Feuerlöscherprüfung:
Samstag, der 19.11.2022 von 08:00 13:00 Uhr

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in Deutschland gibt es eine Norm, die DIN EN 3, zur Überprüfung eines Feuerlöschers sowie die vom Hersteller erlassenen Prüf- und Füllvorschriften.

Seit Januar 2008 gilt in Deutschland eine Betriebssicherheitsverordnung. Diese schreibt vor, dass die Betreiber von Feuerlöschern dazu verpflichtet ist diese von einer ausgebildeten und befähigten Person nach TRBS 1203/2 prüfen zu lassen.

Diese Normen gelten also in Deutschland. In der Regel sind Feuerlöscher vor dem Ablauf des Zweijährigen Prüfintervalls zu überprüfen. Dies dient vor allem:

  • einer ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers
  • der Sicherheit des Benutzers

Wenn also der Feuerlöscher die Prüfung besteht, bekommt er eine Prüfplakette und einen Prüfnachweis.

Für private Haushalte gilt in Deutschland keine Pflicht für einen Feuerlöscher. Trotzdem sind sie eine gute Ergänzung zu Rauchmeldern. Auch Feuerlöscher im privaten Bereich sollte alle zwei Jahre auf Ihre Funktion geprüft werden.

Nach der Benutzung eines Feuerlöschers sollte man diesen umgehend einem Fachbetrieb
übergeben, damit dieser die Einsatzbereitschaft des Feuerlöschers wiederherstellt.

Der Feuerwehrverein der Freiwilligen Feuerwehr Zell e.V. organisiert alle zwei Jahre im Oktober/November einen Termin zur Überprüfung von Feuerlöschern am Feuerwehrgerätehaus in Zell. Diese Prüfung realisieren Wir in Kooperation mit einer Fachfirma.

In der Regel findet dieser Termin an einem Samstag statt. Wir informieren Sie rechtzeitig über unsere Homepage, im Terminkalender und soziale Medien.